Krankheiten & Beurlaubung

Sollte Ihr Kind erkranken und deswegen nicht am Unterricht teilnehmen können, rufen Sie bitte zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr im Büro an. Sollte das Büro nicht besetzt sein, sprechen Sie bitte eine Nachricht auf den Anrufbeantworter. Teilen Sie dann den Namen Ihres Kindes und die Klasse mit. Eine Krankmeldung über eine/n andere/n Schüler/in ist ebenfalls möglich. Jedes Fehlen Ihres Kindes ist anschließend durch eine kurze schriftliche Info bei der Klassenleitung zu entschuldigen.

Das Fehlen unmittelbar vor und nach Feiertagen oder Ferien muss grundsätzlich durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden.

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht am Sport- oder Schwimmunterricht teilnehmen darf, benötigen wir eine kurze schriftliche Entschuldigung; bei längeren Zeiträumen ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Eine Beurlaubung vom Unterricht aus wichtigen nachweislichen Gründen (religiöse, kulturelle, persönliche oder sportliche Gründe) muss mindestens eine Woche vorher mit Begründung bei der Schulleitung schriftlich beantragt werden.